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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11   

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https://dejure.org/2013,2250
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 (https://dejure.org/2013,2250)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 (https://dejure.org/2013,2250)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - L 11 SB 137/11 (https://dejure.org/2013,2250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 69 Abs 4 SGB 9, § 145 Abs 1 S 1 SGB 9, § 146 Abs 1 S 1 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" und "RF" - Harninkontinenz - Stuhlinkontinenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "G" (erhebliche Gehbeninderung ); Merkzeichen "RF" (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "G" (erhebliche Gehbeninderung ); Merkzeichen "RF" (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Schließlich lässt sich das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" auch nicht aus dem Zusammenwirken der sich auf die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auswirkenden Beeinträchtigungen der Klägerin herleiten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R -, zitiert nach juris), weil die nach den vorstehenden Ausführungen insoweit zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen nicht so gravierend sind, dass sie in der Gesamtschau den Regelbeispielen in Teil B Nr. 30 Abs. 3 bis 5 AHP und Teil D Nr. 1 d) bis f) der Anlage zu § 2 VersMedV gleichgestellt werden könnten.
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 4/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB - Finalitätsprinzip - Teilhabe am Leben in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist grundsätzlich von diesen auszugehen (vgl. z. B. Bundessozialgericht , Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R -, bestätigt in BSG, Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 4/10 R - beide bei juris), weshalb sich auch der Senat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 auf die genannten AHP stützt.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist grundsätzlich von diesen auszugehen (vgl. z. B. Bundessozialgericht , Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R -, bestätigt in BSG, Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 4/10 R - beide bei juris), weshalb sich auch der Senat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 auf die genannten AHP stützt.
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95

    Revisionszulässigkeit - Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Zur Frage eines Verstoßes gegen die Menschenwürde führt das BSG aus, dass der schwerbehinderte Mensch mit seiner schweren Behinderung anerkannt werde, die schicksalhafter Teil des menschlichen Lebens sei und als solche ebensowenig gegen die Menschenwürde verstoße wie das Leben unter anderen beschwerlichen Umständen (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 11 SB 348/08

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "RF" - Beurteilung der Zumutbarkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Der Senat lässt offen, ob die hier einschlägigen Vorschriften auch heute noch herangezogen werden können, obwohl ein durch die Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer möglicherweise nicht mehr besteht, weil der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - unabhängig von eventuellen Behinderungen - Rundfunk hört oder fernsieht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 30. April 2009 - L 11 SB 348/08 - juris).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a RVs 1/90

    Merkzeichen RF - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bei Harninkontinenznz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Die Klägerin wäre in Bezug auf die Harninkontinenz sogar auf das Anziehen von einmal zu tragenden Windelhosen zu verweisen, die den Harn bis zu zwei Stunden ohne Geruchsbelästigung für andere Menschen aufnehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - Urteil des Senats vom 19. Mai 2011 - L 11 SB 115/10 -, beide bei juris), wobei der Senat indes anmerkt, dass die Klägerin ausweislich der vegetativen Anamnese in dem Gutachten von Dr. T auch schon mit fünf bis zehn Vorlagen am Tag auskommt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 11 SB 115/10

    Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "RF"; Hemiplegie; Rollstuhlfahrerin;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Die Klägerin wäre in Bezug auf die Harninkontinenz sogar auf das Anziehen von einmal zu tragenden Windelhosen zu verweisen, die den Harn bis zu zwei Stunden ohne Geruchsbelästigung für andere Menschen aufnehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - Urteil des Senats vom 19. Mai 2011 - L 11 SB 115/10 -, beide bei juris), wobei der Senat indes anmerkt, dass die Klägerin ausweislich der vegetativen Anamnese in dem Gutachten von Dr. T auch schon mit fünf bis zehn Vorlagen am Tag auskommt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 11 SB 105/09

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "RF" - Hörschädigung - Stuhlinkontinent -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
    Denn es ist insoweit erforderlich, dass eine (gravierende) Hörschädigung vorliegt, die mit einem GdB von wenigstens 50 zu bewerten ist (vgl. Urteil des Senats vom 15. März 2012 - L 11 SB 105/09 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 3 SB 5383/12
    da die VG materiell die Grundsätze zum Nachteilausgleich "G" aus den AHP unverändert übernommen haben (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 - veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 06.07.2011 - L 3 SB 202/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 3 SB 4961/11
    da die VG materiell die Grundsätze zum Nachteilsausgleich "G" aus den AHP unverändert übernommen haben (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 - veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 06.07.2011 - L 3 SB 202/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 13 SB 61/11
    Aus der Zusammenschau dieser Umstände ergibt sich der dauerhafte und umfassende Ausschluss des Klägers von öffentlichen Veranstaltungen, der gerade aufgrund seines Leidens, nämlich der Stuhlinkontinenz nach Entfernung des Dickdarms und Anlage eines ileoanalen Pouches besteht (vgl. zur Zumutbarkeit des Tragens von Windeln: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10. Mai 2012 - L 13 SB 126/08 - und Urt. v. 15. Feb. 2013 - L 11 SB 137/11 -).
  • SG Aachen, 15.04.2014 - S 18 SB 465/12

    Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "RF" (Ermäßigung von

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise ausgeführt wird, die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 RBStV lägen dann vor, wenn eine beidseitige Hörschädigung mindestens einen GdB von 50 bedinge (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 10 SB 197/11, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11; Urteil vom 15.03.2012 - L 11 SB 105/09, juris) schließt sich die Kammer dem an, als dies notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "RF" ist.
  • SG Aachen, 15.04.2014 - S 18 SB 564/12

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "RF"

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise ausgeführt wird, die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 RBStV lägen dann vor, wenn eine beidseitige Hörschädigung mindestens einen GdB von 50 bedinge (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 10 SB 197/11, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11; Urteil vom 15.03.2012 - L 11 SB 105/09, juris) schließt sich die Kammer dem an, als dies notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "RF" ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 3 SB 985/12
    da die VG materiell die Grundsätze zum Nachteilausgleich "G" aus den AHP unverändert übernommen haben (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 - veröffent-licht in juris; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 06.07.2011 - L 3 SB 202/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - L 3 SB 4691/13
    da die VG materiell die Grundsätze zum Nachteilsausgleich "G" aus den AHP unverändert übernommen haben (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 - veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 06.07.2011 - L 3 SB 202/09 - und vom 08.05.2013 - L 3 SB 4961/11 - jew. n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - L 3 SB 486/13
    da die VG materiell die Grundsätze zum Nachteilsausgleich "G" aus den AHP unverändert übernommen haben (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 - veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 06.07.2011 - L 3 SB 202/09 - und vom 08.05.2013 - L 3 SB 4961/11 - jew. n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 3 SB 4049/12
    da die VG materiell die Grundsätze zu den Nachteilausgleichen "aG" und "B" aus den AHP unverändert übernommen haben (vgl. insoweit für das Merkzeichen "G" Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - L 11 SB 137/11 - veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 06.07.2011 - L 3 SB 202/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.01.2013 - L 10 SB 16/12
    Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist (vgl. zum Vorstehenden: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2013, L 11 SB 137/11, veröffentlicht in Juris, dort Rn. 102; AHP 2007, Nr. 33).
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